Die Inflationsausgleichsprämie ist eine steuerfrei von Arbeitgebern an Arbeitnehmern zahlbare Prämie von bis zu 3.000 Euro, die bis Ende 2024 in grundsätzlich beliebiger Form gezahlt werden kann. Arbeitnehmer können sie als regelmäßige Zusatzzahlung erhalten oder auch als Einmalzahlung. Diese Prämie dient dazu, die negativen Auswirkungen der gestiegenen Inflation auf die Kaufkraft der Arbeitnehmer abzumildern.
Die Inflationsausgleichsprämie soll Arbeitnehmern dabei helfen, gestiegene Lebenshaltungskosten aufgrund von Inflation zu bewältigen. Es handelt sich um eine finanzielle Leistung, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, bis zu einem Betrag von 3.000 Euro, die über das normale Gehalt hinausgeht. Die Prämie kann gemäß § 3 Nr. 11 c) EStG frei von Steuern und Abgaben ausgezahlt werden, was sie sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer attraktiv macht. Sie kann als Einmalzahlung geleistet oder auch in variierenden Teilbeträgen vom Arbeitgeber ausgezahlt werden. Einen Anspruch auf die Prämie haben alle Arbeitnehmer im steuerrechtlichen Sinne. Es handelt sich aber um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn bzw. Gehalt, die diese entsprechend freiwillig gewähren müssen, damit sie auch zur Auszahlung kommt.
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