Die Gewinn- und Verlustrechnung ist Hauptbestandteil des Jahresabschusses und stellt eine buchhalterische Übersicht über alle Erträge und Aufwände eines Unternehmens dar. Bei positivem Ergebnis liegt dann ein Jahresüberschuss vor. Das Ergebnis einer GuV kann jedoch auch negativ ausfallen und einen Jahresfehlbetrag darstellen. Die GuV muss laut der Buchführungspflicht von allen Kaufleuten, Personen- wie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften durchgeführt werden.